Seit dem 01. Dezember 1999 gewährt der Gesetzgeber keineToleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sienicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugsvorfinden achten Sie auf die Daten die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinterenKennzeichen anzeigt. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem Kennzeichen denTermin, deren Farben zusätzlich das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung* an.
Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre. 2020 = Blau
Wir erledigen die Abnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU)* mit integrierter Abgasuntersuchung (AU) zum fairen Preis. Einfach einen Termin vereinbaren!
* Die Prüfung erfolgt nach § 29 StVZO in Ihrem point S-Servicecenter zusammen mit amtlich anerkannten Prüforganisationen (welche Prüforganisation in Ihrem Servicecenter tätig ist, erfahren Sie vor Ort).